Elternmitwirkung
In der Schule gibt es viele Felder, in denen Eltern mithelfen, aber auch mitbestimmen können und sollen. Dabei sind Ihre Ideen gefragt, Ihre Kompetenzen erwünscht, Ihre Mithilfe oft nötig, damit Entscheidungen für unsere Schule und für unsere Kinder auf einem breiten Fundament getroffen werden können. Daher möchten wir alle Eltern einladen, sich für unsere Schule zu engagieren, sich mit ihren Ideen und ihrer Tatkraft einzubringen und so zu einem konstruktiven Miteinander beizutragen.
Wir als Schule freuen uns über Eltern, die das Schulleben aktiv mitgestalten wollen und so zum Gelingen der Grundschulzeit ihres Kindes beitragen.
Die Schulmitwirkungsorgane
Entscheidungen werden in folgenden Gremien getroffen:
- in der Klassenpflegschaft, der Versammlung aller Eltern einer Klasse
- in der Schulpflegschaft, der Versammlung der Klassenvertreter auf Schulebene und
- in der Schulkonferenz, dem Gremium, in dem Entscheidungen getroffen werden, die die ganze Schulgemeinde betreffen.
Die Klassenpflegschaft
Jede Klasse kann, so oft sie möchte, die Eltern der Klasse zu klasseninternen Versammlungen einberufen und über Themen beraten, die die Klasse betreffen, z.B. zu schulischen Aktivitäten, Anschaffungen für den Unterricht und pädagogischen Themen.
Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern.
Die Schulpflegschaft ist ein Organ der Elternschaft, in der die Schulleitung nur mit beratender Stimme teilnimmt.
Die Schulpflegschaft kann über alle Themen beraten, die sie sich selbst zur Beratung wünscht.
Wenn die Schulpflegschaft eine Entscheidung zu bestimmten Punkten ihrer Tagesordnung wünscht, so stellt sie einen diesbezüglichen Antrag an die Schulkonferenz.
Zu welchen Themen die Schulkonferenz ihrerseits Entscheidungen treffen kann, ist im Schulgesetz festgelegt und in einem weit reichenden, aber abschließenden Katalog geregelt.
Welche Themen dies sind, wird in der ersten Sitzung der Schulpflegschaft ausführlich erläutert.
Bei Schulen, in denen bis zu 180 Kinder unterrichtet werden, sind dies je drei Eltern und Lehrkräfte, die gleichermaßen stimmberechtigt sind.
Die Schulleitung votiert nur im Falle einer Pattsituation.
Die Wahlergebnisse zu den Mitwirkungsorganen der
St. Nikolaus Schule 2018 /2019