St. Nikolaus Grundschule der Gemeinde Issum

Freunde & Förderer

Wir sagen DANKE

An dieser Stelle sagen wir allen Eltern, die sich für unsere Schule und die Belange der Kinder einsetzen, ein großes und herzliches Dankeschön! Ohne Ihre treue und verlässliche Unterstützung bei den vielen Schulfesten und Events wäre vieles Schöne und Besondere für die Kinder nicht möglich geworden!

Grundsätzliches zum „Sponsoring“ und „Spende“

Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden. Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoring-Vertrag), in dem Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt sind.

Zuwendungen eines Sponsors, die keine Betriebsausgaben sind, sind als Spenden zu behandeln, wenn sie zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke freiwillig oder aufgrund einer freiwillig eingegangenen Rechtspflicht erbracht werden, kein Entgelt für eine bestimmte Leistung des Empfängers sind und nicht in einem tatsächlichen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dessen Leistungen stehen.

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen, kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck. Spendenempfänger können u.a. gemeinnützige Vereine sein. Spenden können in Geld oder Sachleistungen bestehen oder in einem Verzicht auf Entlohnung für geleistete Arbeit (Zeitspende). Eine Spende kann von Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden; Unternehmen können die Spende („Unternehmensspenden“) bis zu einer festgesetzten Höchstgrenze vom Gewinn absetzen.

„St. Nikolaus Schule“ und der „Verein der Freunde & Förderer der St. Nikolausschule e.V.“

Im Sinne der o.a. Ausführungen kennen weder die „St. Nikolaus Schule“ noch der „Verein der Freunde & Förderer der St. Nikolaus Schule e.V.“ den klassischen „Sponsor“, da keine entsprechenden vertraglichen Vereinbarung mit einem Sponsor getroffen worden sind und somit auch keine Abhängigkeit zu einem Sponsor besteht.

Wir freuen uns aber über jede gut gemeinte Zuwendung in Form einer Spende von einem „Wohltäter„. Eine solche Zuwendung kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Spende anerkannt werden. Eine entsprechende Bescheinigung stellen wir gerne aus.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wenn Sie hierzu detaillierte Informationen benötigen (die o.a. Ausführung stellen unsererseits keine rechtsverbindliche Erläuterung dar) und sprechen Sie den Förderverein an, wenn Sie Gutes tun und die Förderung unserer Kinder unterstützen wollen.

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Kontakt

St. Nikolaus Schule
Weseler Straße 52
47661 Issum

Tel. 02835/2866
Fax 02835/445268

(komm.) Schulleiterin: Frau Jessica Claassen
Sekretariat: Frau Petra Wienes